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Die Ehrenabteilung ist eine Abteilung innerhalb der Organisation der freiwilligen Feuerwehr. Angehörige der Altersabteilung sind Feuerwehrmitglieder, die aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze von 60 Jahren aus dem aktiven Dienst in der Einsatzabteilung ausscheiden. Auch gesundheitliche Gründe können dazu führen, dass Mitglieder den aktiven Dienst schon vor dem Erreichen der Altersgrenze beenden müssen. Die Satzungen der Feuerwehren beschreiben die Rechte und Pflichten der Altersabteilung jeweils konkret. Die sozialen Beziehungen untereinander sind ein wesentlicher Faktor dafür, dass aus dem aktiven Dienst ausscheidende Feuerwehrmänner und -frauen die Feuerwehr nicht verlassen, sondern nur in eine andere Abteilung wechseln. Ihre Erfahrungen und Kenntnisse stehen somit weiter zur Verfügung. Auch in der Ausbildung, der Gerätewartung und der Brandschutzerziehung können die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung auf eigenen Antrag freiwillig und ehrenamtlich Aufgaben übernehmen, soweit sie hierfür die entsprechenden Vorkenntnisse besitzen und körperlich geeignet sind.
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