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Sondersignale - Blaulicht und Martinshorn - was tun?

Sonder­signale begleiten die Feuerwehr schon seit ihren frühen Anfängen. Sei es mit lauten Rufen, Glocken, Trompeten oder heute mit Blaulicht und Martinshorn, um schnell am Einsatz­ort anzukommen macht die Feuerwehr mit verschiedenen Mitteln auf sich aufmerksam. Damit dieses Ziel aber auch erreicht werden kann müssen die anderen Verkehrs­teilnehmer einiges beachten.

 

Verhalten bei Sondersignalen

Viele Autofahrer bekommen Panik, wenn plötzlich ein großes Feuerwehr­fahrzeug im Rückspiegel auftaucht. Oder sie versuchen durch sofortige aber häufig unkontrollierte Aktionen dem Fahrzeug Platz zu machen. Dieses Fehl­verhalten ist nicht böswillig sondern basiert meist auf der ungewohnten Situation, dem Wunsch alles richtig zu machen und der gleichzeitigen Unwissenheit über das richtige Verhalten. Meist kommt es zum un­vermittelnden Abbremsen auf der Fahrbahn, wodurch sie aber das Einsatz­fahrzeug eher behindern und einen Auffahr­unfall riskieren. Auch das sofortige Rechtsran­fahren kann falsch sein, da es in manchen Situationen schwierig sein kann für die Feuerwehr dann mit ihrem Fahrzeug ungehindert an ihnen vorbei zu kommen.

Besser ist folgendes Vorgehen:

  • Stellen sie fest woher das Sondersignal kommt.
  • Versuchen sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzten Blinker beachten)
  • Fahren sie danach am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren sie es mit dem Blinker.
  • Überlegen sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße noch passieren kann (Gegenverkehr, ggf. Einbahnstraße) Im Notfall fahren sie zügig weiter bis sich eine passende Gelegenheit bietet.
  • Auf der Autobahn gilt natürlich immer sofort bei Stau: Bilden sie eine Rettungsgasse. Bei zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Mehrspurigen, zwischen der linken Überholspur und der daneben liegenden Fahrspur.


drucklufthorn

Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?

“Nachts will ich meine Ruhe haben, da können die ihr Martinshorn ruhig abschalten”, “Warum müssen die nur immer so einen Krach machen?” Solche Aussagen hören wir leider immer wieder, teilweise auch von sehr aufgebrachten Bürgern. Wir können es auch verstehen, falls sie sich gestört fühlen. Doch leider können und dürfen wir darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht schnell auszurücken, um Menschen­leben zu retten oder große Sachwerte zu erhalten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 38 StVO) das Blaulicht und Martinshorn einzuschalten, wenn Wegerechte in Anspruch genommen werden.

Dieses Gesetz hat den Hintergrund, sie als Verkehrs­teilnehmer zu schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeuges soll anderen helfen rechtzeitig zu reagieren und so Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsvverkehr ebenso wie nachts. Denn rechnen sie in diesen Situationen mit einem tonnen­schweren Feuerwehr­fahrzeug das mit erhöhter Geschwindigkeit fährt oder eine rote Ampel an einer Kreuzung überquert, weil es zu einem Brand oder einem schweren Unfall unterwegs ist? Außerdem ist es auch wichtig um unsere eigenen Kameraden, die gerade auf dem Weg zum Gerätehaus sind, zu informieren, dass ihnen gleich eines unserer Fahrzeuge z.B. an der Einfahrt zur Feuerwache entgegen kommt.